Lösungen der Marke PUK für den Brandschutz
Funktionserhalt im Brandfall und Fluchtweginstallation
Ein zentraler Bestandteil der Gebäudeplanung ist der Brandschutz. Unter der Marke PUK werden seit über 50 Jahren hochwertige Kabeltragsysteme produziert. Dabei deckt unser umfassender Erfahrungsschatz auch die wichtigen Bereiche des Brandschutzes ab.
Rechtliche Grundlagen
In der Musterbauordnung (MBO) Paragraf 14 heißt es außerdem: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch(Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Nach der Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR) müssen elektrische Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene, sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen so beschaffen oder durch Bauteile so abgetrennt sein, dass die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben.
Der Brandschutz definiert sich baurechtlich über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB). In unserem Portfolio bieten wir Ihnen folgende Lösungen an:
Bauarten zur Herstellung von elektrischen Kabelanlagen, an die Anforderungen hinsichtlich des Funktionserhalts unter Brandeinwirkung gestellt werden. Geprüft nach DIN 4102-12:
- Normtragekonstruktionen
- Systemspezifische Tragkonstruktionen
Lösungen entsprechend der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR - Muster-Leitungsanlagenrichtlinie)
- Fluchtwegeinstallation
Unsere einzelnen Brandschutz-Produktbereiche im PUK-Sortiment stellen wir Ihnen im Folgenden näher vor.
Funktionserhalt: Normtragekonstruktion (DIN 4102-12)
Eine Normtragkonstruktion definiert sich über die engen Parameter der DIN 4102-12. Kabelhersteller verfügen über die entsprechenden Verwendbarkeitsnachweise. Das hat den Vorteil, dass Sie bei der Auswahl der Leitungen und Kabelhersteller unabhängig agieren können. Allerdings sind Normtragekonstruktionen montage- und kostenintensiver als die systemspezifischen Tragkonstruktionen.
In der DIN 4102-12 sind für Normtragekonstruktionen drei verschiedene Verlegevarianten festgelegt:
1. Kabelverlegung auf Leitern (Gutachterliche Stellungnahme MPA 3335/772/11-1)
- Unterstützungsabstand: UA ≤ 1,20 m
- Kabellast: 20 kg/m
- Breite max.: 400 mm
- Seitenhöhe (Holm): 60 mm
- Materialstärke Rinne: 1,5 mm
- Konsolspitze: abgefangen
2. Kabelverlegung auf Rinnen (Gutachterliche Stellungnahme MPA 3335/772/11-2)
- Unterstützungsabstand: UA ≤ 1,20 m
- Kabellast: 10 kg/m
- Breite max.: 300 mm
- Seitenhöhe (Holm): 60 mm
- Materialstärke Rinne: 1,5 mm
- Konsolspitze: abgefangen
3. Einzelverlegung der Kabel unter der Decke (Gutachterliche Stellungnahme MPA 3335/772/1-3)
Einzelschelle ohne Langwanne
Profilschiene und Bügelschelle ohne Langwanne
Steigetrasse und Bügelschelle ohne Langwanne
Gutachterliche Stellungnahme MPA 3335/772/11-4,
Gutachterliche Stellungnahme MFPA GS 3.2/18-350-1-r2Profilschiene und Bügelschelle mit Langwanne
⇒ Befestigungsabstand ohne Langwanne ≤ 300 m
⇒ Befestigungsabstand mit Langwanne ≤ 400 m
Der Verwendbarkeitsnachweis für das bauaufsichtliche Verfahren wird mit einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) und einer der oben aufgeführten gutachterlichen Stellungnahmen von PUK geführt.
Weitere Informationen zu unseren Kabelleitern, Kabelrinnen und Lösungen zur Einzelverlegung finden Sie im PUK-Brandschutzkatalog (ab Seite 7).
Funktionserhalt: Systemspezifische Tragkonstruktionen (DIN 4102-12)
Systemspezifische Tragkonstruktionen im Funktionserhalt sind Kabelanlagen, die von der Normtragekonstruktion abweichen, z. B. bei der Kabellast, den Unterstützungsabständen oder den verwendbaren Tragsystembreiten. Diese Abweichungen sind in den jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) zugelassen. Die Prüfung erfolgt nach DIN 4102-12.
Im Vergleich zu Normtragekonstruktionen sind systemspezifische Tragkonstruktionen einfacher zu montieren. Auch der Kostenaufwand ist geringer. Allerdings besteht bei systemspezifischen Tragkonstruktionen eine direkte Abhängigkeit zwischen Kabeltragsystem und Kabelhersteller. Kabel und Tragkonstruktion können nicht frei miteinander kombiniert werden.
Der Verwendbarkeitsnachweis für das bauaufsichtliche Verfahren wird ausschließlich mit einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) geführt. Detaillierte Angaben zu den Stützabständen, Breiten und Gewichten unserer PUK-Tragkonstruktionen finden Sie in dem Dokument „Funktionserhalt – Rote Mappe: Sonderkonstruktionen AbP-Liste DIN 4102-12“, das Sie in unserem Download-Center herunterladen können.
Fluchtweginstallation (MLAR 3.5.3.)
Nach der Bauordnung muss jedes Gebäude mit Flucht- und Rettungswegen ausgestattet sein, damit im Brandfall die Möglichkeit zur Rettung gewährleistet ist. Abhängig vom Gebäudetyp ist mindestens ein Flucht- und Rettungsweg erforderlich. Weitere Rettungs- und Fluchtwege sind notwendige Treppenräume und Flure, die Verbindungsräume zwischen Treppenräumen und Fluren sowie die Ausgänge ins Freie. Diese Wege müssen auch im Brandfall gefahrlos benutzt werden können. Daher müssen die elektrischen Leitungen installiert werden:
- in Installationsschächten und -kanälen
- über Unterdecken
- in Unterflurkanälen oder Systemböden
Abschnitt 3.5.3 der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR besagt, dass in notwendigen Fluren Leitungsanlagen über Unterdecken (also im Bereich zwischen Rohdecke und Unterdecke) verlegt werden dürfen, wenn die Unterdecke bei Brandbeanspruchung sowohl von oben als auch von unten in die Feuerwiderstandsklasse F30 eingestuft werden kann. Für die Befestigung der Leitungsanlagen wird eine brandsichere Befestigung gefordert.
In unserem PUK-Sortiment finden Sie getestete Systeme für die Kabelinstallation im Zwischendeckenbereich. Dabei erfüllen unsere Produktlösungen die in der MLAR festgelegten Richtlinien zum Schutz der F30 Unterdecke. Beim Einsatz unserer Kabeltragsysteme bleiben Flucht- und Rettungswege im Brandfall mindestens 30 Minuten sicher nutzbar. Die gutachtliche Stellungnahme MLAR 2101/407/18-CM steht Ihnen in unserem Download-Center zur Verfügung. Detaillierte Informationen zu unseren Fluchtweginstallationslösungen finden Sie in unserem Brandschutz-Katalog (ab Seite 92).
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